Die Mutterschaftsvorsorge umfasst alle von der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. Diese werden von der GKV vollständig übernommen. Dazu gehören Blutuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen (in der Regel dreimal), Cardiotokographie (CTG), Harnuntersuchungen sowie Beratungsleistungen. Die Leistungen werden im Mutterpass dokumentiert.
Bedeutung für Ärzte
Für Gynäkologen und Hausärzte, die Schwangerenvorsorge anbieten, ist die korrekte Abrechnung nach EBM wichtig. Mehrere spezifische Ziffern decken die Mutterschaftsvorsorge ab. Die Mutterpass-Führung ist Pflicht. Zusätzlich gibt es Leistungen, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen und privat oder über Wahltarife abgerechnet werden können (z.B. erweitertes Ersttrimesterscreening).
Praxishinweise
Ärzte sollten die aktuellen Mutterschaftsrichtlinien des G-BA kennen und ihre Abrechnungskenntnisse regelmäßig auffrischen. Änderungen im Leistungsumfang (z.B. durch neue G-BA-Beschlüsse zum NIPT-Test) müssen zeitnah in die Praxisabläufe integriert werden. Patientinnen über Privatleistungen vollständig aufzuklären schützt vor Beschwerden.
Quellen:
- G-BA: Mutterschaftsrichtlinien
- KBV: Mutterschaftsvorsorge Abrechnung
- GKV-Spitzenverband: Schwangerenvorsorge
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