Die MVZ-Regulierung umfasst alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, die die Gründung, den Betrieb, die Trägerschaft und die Abrechnung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland betreffen. Sie ist primär in §95 SGB V verankert und wurde durch verschiedene Gesundheitsreformen mehrfach geändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • MVZ müssen von zugelassenen Trägern gegründet werden, zuletzt wurden investorengetragene MVZ eingeschränkt
  • Ärzte in MVZ sind in der Regel angestellt und nicht selbst zugelassen
  • Die MVZ-Zulassung ist an den Standort und den genehmigten Versorgungsauftrag gebunden

MVZ-Regulierung im Kontext der Arztpraxis

Ein MVZ ist eine fachübergreifende ärztliche Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem organisatorischen Dach tätig sind. Gründungsberechtigt sind nach §95 Abs. 1a SGB V zugelassene Krankenhäuser, zugelassene Ärzte und Kassenzahnärzte sowie gemeinnützige Träger. Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 sind auch kommunale Einrichtungen und Ärztenetze gründungsberechtigt.

Investorengetragene MVZ, bei denen außerärztliche Kapitalgesellschaften die Mehrheit halten, waren politisch umstritten. Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 2024 hat die Regulierung von investorengetragenen MVZ verschärft, insbesondere in der Zahnmedizin. Ärzte, die in einem MVZ tätig werden möchten oder ein solches gründen, müssen die aktuelle Gesetzeslage und die lokalen Bedarfsplanungsregelungen sorgfältig prüfen.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht gelten für MVZ besondere Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung: Der Träger und die angestellten Ärzte müssen ausreichend versichert sein, wobei die Police alle im MVZ angebotenen Fachrichtungen abdecken muss.

Was Ärzte wissen müssen

Die Gründung oder der Einstieg in ein MVZ erfordert sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Planung. Ärzteversichert berät zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen für MVZ-Strukturen.

Quellen und weiterführende Informationen

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