MVZ-Regulierung bezeichnet die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, die die Gründungsvoraussetzungen, die Trägerschaft und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren in Deutschland einschränken und steuern. Nachdem in den 2010er-Jahren zunehmend Private-Equity-Gesellschaften über Krankenhäuser MVZ mit dem Ziel der Renditemaximierung gegründet hatten, verschärfte der Gesetzgeber die Anforderungen mehrfach, zuletzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und nachfolgenden Gesetzen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die in oder mit einem MVZ arbeiten, ist die Regulierung aus mehreren Gründen relevant. Erstens sind MVZ, die von Krankenhäusern in investorenger Trägerschaft betrieben werden, zunehmend strengen Anforderungen hinsichtlich der ärztlichen Eigenverantwortung unterworfen. Zweitens schränken Regelungen in bestimmten Planungsbereichen die Neugründung von MVZ durch Krankenhäuser ein, wenn keine bedarfsplanerische Notwendigkeit besteht. Drittens müssen ärztliche Leiter eines MVZ nachweislich die inhaltliche Hoheit über medizinische Entscheidungen behalten; eine rein kaufmännisch gesteuerte Leistungserbringung ist berufsrechtlich unzulässig. Ärzteversichert berät angestellte MVZ-Ärzte, die Bedenken hinsichtlich ihrer Eigenverantwortung haben, über rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Abgrenzung

MVZ-Regulierung betrifft primär die Trägerschaftsregeln; von den Qualitätssicherungsanforderungen nach § 135 SGB V oder den Datenschutzpflichten ist sie zu unterscheiden. Die Regulierung der Arzneimittelabgabe in MVZ-Apotheken ist ein weiteres, separates Regulierungsfeld.

Beispiel

Eine Private-Equity-Gesellschaft will über ein in ihrem Eigentum stehendes Krankenhaus in Bayern ein neues MVZ in einem nicht unterversorgten Stadtgebiet gründen. Der Zulassungsausschuss prüft die Gründungsberechtigung und lehnt den Antrag ab, da das Krankenhaus im fraglichen Planungsbereich keine Leistungserbringung nachweisen kann, die eine MVZ-Gründung nach den seit 2023 geltenden Einschränkungen rechtfertigt.

Quellen

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