Das Nachbesetzungsverfahren ist ein Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), das greift, wenn ein Vertragsarzt seinen Kassenarztsitz in einem für die Neuzulassung gesperrten Planungsbereich aufgeben möchte. Der Ausschuss für die Landesärztekammer entscheidet, ob der Sitz nachbesetzt wird oder aus der Versorgung genommen wird. Bei Ausscheiden durch Alter (mindestens 58 Jahre) und einer Betriebsdauer von mindestens zwanzig Jahren ist in der Regel Nachbesetzung möglich.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber ist das Nachbesetzungsverfahren der entscheidende Mechanismus bei der Praxisübergabe. Wird der Sitz nachbesetzt, kann der bisherige Inhaber seinen Praxiswert (Goodwill) durch Verkauf realisieren. Wird das Nachbesetzungsverfahren negativ entschieden, kann der Kassenarztsitz erlöschen. Eine frühzeitige Planung und Beratung durch die KV ist daher wichtig.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten mindestens zwei bis drei Jahre vor dem geplanten Renteneintritt das Gespräch mit der KV suchen und die Nachbesetzungsvoraussetzungen prüfen lassen. Mögliche Nachfolger sollten frühzeitig identifiziert und mit der KV abgestimmt werden. Eine Praxiswertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter ist sinnvoll.
Quellen:
- KBV: Praxisübergabe und Nachfolge
- Bundesärztekammer: Zulassung und Nachfolge
- GKV-Spitzenverband: Bedarfsplanung
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