Die Nachbindung beim Praxisverkauf bezeichnet die vertragliche Verpflichtung des verkaufenden Arztes, nach der formellen Praxisübergabe für einen vereinbarten Zeitraum noch in der Praxis tätig zu sein, um den Patientenstamm an den Käufer zu übergeben und damit den veräußerten Goodwill tatsächlich zu realisieren. Typische Nachbindungsdauern liegen zwischen drei und zwölf Monaten; in manchen Praxiskaufverträgen ist sie auch länger vereinbart.

Bedeutung für Ärzte

Der Goodwill einer Arztpraxis, also der immateriellen Vermögenswert aus Patientenstamm und Marktposition, wird regelmäßig mit dem 0,5- bis 1,5-fachen Jahresumsatz bewertet. Für den Käufer ist die Nachbindung eine wirtschaftliche Sicherheit: Ohne aktive Mitarbeit des Vorgängers wandern Patienten häufig ab, was den Goodwill entwertet. Für den Verkäufer bedeutet die Nachbindung einen fließenden Übergang in den Ruhestand; er kann in dieser Phase reduziert arbeiten und die Praxis schrittweise übergeben. Vertraglich sollte die Vergütung des abgebenden Arztes während der Nachbindungszeit klar geregelt sein; häufig wird ein Festgehalt oder eine Beteiligung am Praxisumsatz vereinbart. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Krankentagegeld) für die Nachbindungsphase explizit zu klären.

Abgrenzung

Die Nachbindung ist vom Wettbewerbsverbot zu unterscheiden: Während die Nachbindung die aktive Mitarbeit regelt, untersagt das Wettbewerbsverbot dem Verkäufer, nach der Übergabe in einem bestimmten Radius eine konkurrierende Tätigkeit aufzunehmen. Beide Klauseln sind im Praxiskaufvertrag oft parallel enthalten.

Beispiel

Ein Hausarzt verkauft seine Praxis für 320.000 Euro. Im Kaufvertrag ist eine Nachbindung von sechs Monaten vereinbart: Der Verkäufer arbeitet vier Tage pro Woche mit und erhält dafür ein Honorar von 5.000 Euro monatlich. Patienten werden nach und nach an den neuen Inhaber übergeben; am Ende der sechs Monate führt der Käufer die Praxis allein.

Quellen

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