Der Nachfolger einer Arztpraxis bezeichnet den Arzt, der die Praxis vom bisherigen Inhaber durch Kauf, Schenkung (familieninterne Nachfolge) oder schrittweise Übernahme übernimmt. Der Nachfolger tritt in die Rolle des Vertragsarztes ein, sofern ein Nachbesetzungsverfahren erfolgreich absolviert wurde oder der Bereich nicht gesperrt ist; er übernimmt Miet- und Arbeitsverträge, das Praxisinventar und idealerweise den gewachsenen Patientenstamm.
Bedeutung für Ärzte
Für abgebende Ärzte ist die rechtzeitige Nachfolgeplanung entscheidend: Laut Bundesärztekammer finden rund 30 Prozent aller Praxen keinen Nachfolger mehr, was zum Verfall des Goodwills und zur Praxisschließung führt. Experten empfehlen, spätestens fünf Jahre vor der geplanten Übergabe aktiv nach einem Nachfolger zu suchen. Für den Nachfolger ist die Praxisübernahme eine der größten finanziellen Entscheidungen: Kaufpreise für eine Hausarztpraxis liegen bundesweit im Median bei 100.000 bis 250.000 Euro; für Fachärzte mit hohem Goodwill deutlich mehr. Der Nachfolger benötigt solide Bankfinanzierung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Praxisausfallversicherung und in der Regel einen Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe. Ärzteversichert begleitet Praxisübernehmer von der Finanzierungsplanung bis zur Absicherung nach der Übergabe.
Abgrenzung
Der Nachfolger als Einzelübernehmer ist von einem Investor oder einer MVZ-Trägergesellschaft zu unterscheiden, die ebenfalls eine Praxis übernehmen können, aber andere rechtliche und berufsrechtliche Rahmenbedingungen erfüllen müssen.
Beispiel
Eine Hausärztin plant mit 62 Jahren, die Praxis in drei Jahren zu übergeben. Sie inseriert über die KV-Vermittlungsstelle und findet eine junge Kollegin als Nachfolgerin. Diese durchläuft das Nachbesetzungsverfahren, erhält die Zulassung und übernimmt die Praxis für 170.000 Euro mit einem Bankdarlehen einer Heilberufebank.
Quellen
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