Die Nachhaftung in der D&O-Versicherung (Directors and Officers) bezeichnet die zeitliche Erstreckung des Versicherungsschutzes über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus auf Schäden, die während der Vertragslaufzeit verursacht wurden, aber erst danach gemeldet oder geltend gemacht werden. D&O-Versicherungen sind Claims-made-Policen, bei denen der Schadensfall und die Meldung im selben Versicherungsjahr liegen müssen, sofern keine Nachhaftungsklausel vereinbart ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachhaftungsklausel verlängert den Schutz über Vertragsende hinaus
  • Wichtig für Ärzte in Leitungsfunktionen von MVZ, Kliniken oder medizinischen Gesellschaften
  • Ohne Nachhaftung entsteht Deckungslücke bei verzögerter Schadensmeldung

Nachhaftung (D&O) im Kontext der Arztpraxis

Die D&O-Versicherung schützt Ärzte in Leitungsfunktionen, etwa als Geschäftsführer eines MVZ oder als Vorstandsmitglied einer Ärztegenossenschaft, vor persönlichen Schadensersatzansprüchen, die aus Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung entstehen. Das Claims-made-Prinzip bedeutet, dass der Schaden und die Meldung im versicherten Zeitraum liegen müssen.

Die Nachhaftung wird in der Regel als zeitlich begrenzte Verlängerung des Deckungsschutzes nach Vertragsende vereinbart, typischerweise für drei bis fünf Jahre. Sie ist besonders wichtig, wenn ein Arzt aus einem Unternehmen ausscheidet oder die Leitungsfunktion aufgibt. Ohne Nachhaftungsklausel wäre er für Schäden, die während seiner Amtszeit entstanden sind, aber erst später geltend gemacht werden, nicht gedeckt.

Bei Fusionen, Übernahmen oder der Auflösung eines MVZ sollten Ärzte in Leitungsfunktionen prüfen, ob ihre D&O-Police eine ausreichende Nachhaftung enthält. Im Zweifelsfall sollte eine sogenannte Run-off-Police abgeschlossen werden, die den Deckungsschutz für vergangene Tätigkeiten dauerhaft sichert.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Ärzte in Leitungsfunktionen zu maßgeschneiderten D&O-Versicherungen mit ausreichender Nachhaftung und erklärt die Unterschiede zwischen Claims-made- und Occurrence-Policen.

Quellen und weiterführende Informationen

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