Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet das vertragliche Recht des Versicherten, die vereinbarte BU-Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Anlässe können sein: Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss eines Berufsausbildungs- oder Studienabschlusses, Eintritt in die Selbstständigkeit oder signifikante Einkommenssteigerung. Die Erhöhung ist typischerweise auf 20 bis 25 Prozent der bisherigen Rente je Ereignis begrenzt und muss innerhalb einer Antragsfrist von drei bis sechs Monaten nach dem Ereignis beantragt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Nachversicherungsgarantie besonders wertvoll, weil das Einkommen im Laufe der Karriere stark ansteigt: Ein Medizinstudent, der mit 25 Jahren eine BU mit 1.500 Euro monatlicher Rente abschließt, benötigt mit 40 Jahren als niedergelassener Facharzt mit 8.000 Euro Monatseinkommen eine deutlich höhere Absicherung. Ohne Nachversicherungsgarantie müsste er einen neuen Vertrag schließen und dabei möglicherweise Risikozuschläge wegen zwischenzeitlicher Erkrankungen hinnehmen. Die Nachversicherungsgarantie überbrückt diese Lücke; sie ist besonders bei Abschluss der Facharztanerkennung und bei Praxisgründung relevant. Ärzteversichert überprüft regelmäßig, ob bestehende BU-Verträge die Nachversicherungsoptionen ausreichend ausschöpfen.

Abgrenzung

Die Nachversicherungsgarantie in der BU ist nicht mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verwechseln, die Versorgungslücken bei Beamten schließt. Sie unterscheidet sich auch von der Beitragsbefreiung bei BU, die eine andere Leistungskomponente betrifft.

Beispiel

Eine Ärztin schließt mit 26 Jahren eine BU mit 1.500 Euro Rente ab. Mit 33 Jahren bekommt sie ein Kind und nutzt die Nachversicherungsgarantie; die Rente steigt auf 1.875 Euro. Mit 38 Jahren eröffnet sie eine Praxis; erneuter Anlass erhöht die Rente auf 2.344 Euro, alles ohne neue Gesundheitsprüfung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →