Nachzahlung in der Rentenversicherung bezeichnet die freiwillige Entrichtung von Beiträgen für Zeiten, in denen keine oder keine ausreichende Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand. Sie ermöglicht es, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen und damit höhere Rentenansprüche zu erwerben.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachzahlungen sind für bestimmte Zeiten möglich, zum Beispiel Schul- und Ausbildungszeiten oder Zeiten freiwilliger Versicherung
- Die Nachzahlung verbessert die Rentenhöhe und kann den Anspruch auf bestimmte Rentenarten begründen
- Für Ärzte, die vom Versorgungswerk befreit sind, hat die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel nachrangige Bedeutung
Nachzahlung Rentenversicherung im Kontext der Arztpraxis
Ärzte sind nach der Approbation in der Regel Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für Zeiten vor der Approbation, insbesondere das Medizinstudium, können unter bestimmten Voraussetzungen Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, sofern keine Befreiung bestand.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit freiwilliger Beiträge nach §7 SGB VI. Diese Option ist für Ärzte interessant, die im Angestelltenverhältnis außerhalb des Versorgungswerks tätig waren und eine Mindestwartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt haben.
Die Höhe des möglichen Nachzahlungsbetrags richtet sich nach dem jeweils geltenden Beitragssatz und der beitragspflichtigen Einnahme. Für 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 18,6 Prozent.
Was Ärzte wissen müssen
Ob eine Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist, hängt vom individuellen Rentenverlauf ab. Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung mit einem unabhängigen Rentenberater abzustimmen und auch die Leistungen des eigenen Versorgungswerks zu berücksichtigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – §7 SGB VI
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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