Die Neuwertentschädigung ist eine Abrechnungsart in der Sachversicherung, bei der der Versicherer im Schadensfall den Betrag zahlt, der für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands erforderlich ist. Sie unterscheidet sich von der Zeitwertentschädigung, die nur den um die Abnutzung geminderten aktuellen Wert erstattet. Die Neuwertentschädigung ist heute in Gebäude-, Hausrat- und Praxisinhaltsversicherungen Standard.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstattung des Wiederbeschaffungspreises ohne Abzug für Alter und Abnutzung
  • Grundlage für Praxisinhaltsversicherung und Gebäudeversicherung
  • Setzt ausreichende Versicherungssumme voraus, sonst anteilige Kürzung

Neuwertentschädigung im Kontext der Arztpraxis

Die Neuwertentschädigung ist für Arztpraxen besonders relevant, da medizinische Geräte wie Ultraschallgeräte, Laser oder Röntgenanlagen im Schadensfall sofort ersetzt werden müssen, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten. Eine Zeitwertentschädigung würde bei einem zehn Jahre alten Gerät mit einem Neuwert von 50.000 Euro vielleicht nur 15.000 Euro erstatten, obwohl ein Ersatzgerät 55.000 Euro kostet.

Die Voraussetzung für den vollen Neuwert-Ersatz ist jedoch eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Im Schadensfall wird geprüft, ob der tatsächliche Neuwert der gesamten Praxisausstattung durch die Versicherungssumme gedeckt ist. Liegt die Summe darunter, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Praxisinhaber sollten daher regelmäßig eine Inventur ihrer Ausstattung vornehmen und die Versicherungssumme anpassen.

Viele Praxisinhaltsversicherungen bieten automatische Anpassungsklauseln, die eine jährliche Erhöhung der Versicherungssumme nach einem Index vorsehen. Diese Klauseln schützen vor schleichender Unterversicherung durch Preissteigerungen. Neu angeschaffte Geräte über einem bestimmten Wert sollten jedoch zusätzlich gemeldet werden, damit sie in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert überprüft für Praxisinhaber regelmäßig, ob die Versicherungssummen in der Praxisinhaltsversicherung dem aktuellen Neuwert entsprechen, und passt den Schutz bei Bedarf an.

Quellen und weiterführende Informationen

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