Die Neuwertversicherung bezeichnet eine Versicherungsform, bei der im Schadenfall der Neuwert, also der Preis für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands, erstattet wird, unabhängig von Alter und Abnutzung des beschädigten oder zerstörten Objekts. Sie steht im Gegensatz zur Zeitwertversicherung, bei der nur der tagesaktuell abgeschriebene Wert erstattet wird. In der Praxisinhaltsversicherung ist die Neuwertversicherung der Standard für hochwertige Medizingeräte und Einrichtungsgegenstände.
Bedeutung für Ärzte
Praxisinhaber investieren häufig erhebliche Summen in Medizingeräte: Ein Ultraschallgerät kostet neu 15.000 bis 50.000 Euro; ein EKG mit voller Ausstattung 3.000 bis 10.000 Euro. Wird ein fünf Jahre altes Gerät durch Feuer oder Einbruch zerstört, wäre der Zeitwert auf 30 bis 50 Prozent des Anschaffungspreises abgeschrieben. Eine Zeitwertversicherung würde nur den Restbuchwert zahlen; eine Neuwertversicherung erstattet den vollen Wiederbeschaffungspreis für ein neues Gerät. Damit schützt die Neuwertversicherung die Praxisfähigkeit nach einem Schadensfall. Ärzteversichert empfiehlt, bei Abschluss einer Inhaltsversicherung explizit auf die Neuwertklausel zu achten und die Versicherungssumme regelmäßig an Preissteigerungen anzupassen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Abgrenzung
Die Neuwertversicherung bezieht sich auf den Wiederbeschaffungswert; sie ist zu unterscheiden vom Wiederherstellungswert, der bei Immobilien verwendet wird. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Nutzung.
Beispiel
Ein dermatologischer Laserlaser kostet neu 80.000 Euro. Bei einem Wasserschaden wird er nach fünf Jahren Nutzung zerstört. Der abgeschriebene Zeitwert beträgt noch 40.000 Euro. Eine Neuwertversicherung zahlt den vollen Wiederbeschaffungspreis von 85.000 Euro (preisangepasster Neupreis), sodass der Arzt sofort ein neues Gerät anschaffen kann.
Quellen
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