Die Neuwertversicherung ist eine Versicherungsart, bei der im Schadensfall nicht der Zeitwert, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines neuen gleichwertigen Gegenstands erstattet wird. Sie schützt vor Unterversicherung durch Wertverlust und Preissteigerungen. Bei der Praxisinhaltsversicherung und Hausratversicherung ist die Neuwertversicherung der übliche Standard.
Das Wichtigste in Kürze
- Ersatz zum Wiederbeschaffungspreis des Neuwerts, nicht zum abgeschriebenen Zeitwert
- Verhindert finanzielle Lücken durch Wertverlust oder Preissteigerungen
- Voraussetzung: Versicherungssumme muss regelmäßig an aktuelle Neuwerte angepasst werden
Neuwertversicherung im Kontext der Arztpraxis
Für Arztpraxen ist die Neuwertversicherung besonders wichtig, da medizinische Geräte teuer sind und im Schadensfall schnell ersetzt werden müssen. Eine Zeitwertversicherung würde bei einem abgeschriebenen Gerät nur einen Bruchteil des Kaufpreises erstatten und die Praxis in eine finanzielle Schieflage bringen. Die Neuwertversicherung stellt sicher, dass neue, gleichwertige Geräte sofort beschafft werden können.
Die Versicherungssumme bei einer Neuwertversicherung muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Wenn der Wert der Praxisausstattung durch Neuanschaffungen steigt oder die Preise für medizinische Geräte inflationsbedingt steigen, entsteht sonst eine Unterversicherung. Im Schadensfall würde die Leistung anteilig gekürzt, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Neuwert liegt.
Praxisinhaber sollten daher alle ein bis zwei Jahre eine Inventur der Praxisausstattung durchführen und die Versicherungssumme entsprechend anpassen. Viele Versicherer bieten automatische Anpassungsklauseln an, die eine Unterversicherung zumindest für den vereinbarten Zeitraum ausschließen. Diese Gleitschutzklauseln sollten Bestandteil jeder Praxisinhaltsversicherung sein.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert überprüft für Praxisinhaber regelmäßig, ob die Versicherungssummen in der Praxisinhaltsversicherung noch dem aktuellen Neuwert der Ausstattung entsprechen, und hilft, Unterversicherung zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Sachversicherung für Unternehmen
- BaFin – Schadenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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