Notarkosten sind Gebühren und Auslagen, die ein Notar für seine Amtstätigkeit bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften erhebt. Sie sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Rechtsgeschäfts.
Das Wichtigste in Kürze
- Notarkosten werden nach dem GNotKG auf Basis des Geschäftswerts berechnet
- Sie fallen an bei Grundstückskauf, Gesellschaftsgründung, Erbauseinandersetzungen und weiteren beurkundungspflichtigen Vorgängen
- Käufer und Verkäufer teilen sich die Notarkosten häufig vertraglich, gesetzlich ist der Käufer verantwortlich
Notarkosten im Kontext der Arztpraxis
Bei der Niederlassung als Arzt oder der Praxisübernahme entstehen häufig beurkundungspflichtige Vorgänge, für die Notarkosten anfallen. Dazu zählen der Kauf von Praxisräumen als Immobilie, die Gründung einer Praxis-GmbH oder einer PartGmbB, der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags für eine Gemeinschaftspraxis sowie die Übertragung von GmbH-Anteilen bei Praxisübernahmen.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro für eine Praxisimmobilie liegen die Notarkosten je nach Leistungsumfang in der Regel zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Bei GmbH-Gründungen mit einem Stammkapital von 25.000 Euro fallen deutlich geringere Beträge an. Hinzu kommen Auslagen für Beglaubigungen, Grundbucheintragungen und Registeranmeldungen.
Für Praxisübertragungen ohne Immobilienbeteiligung, also beim reinen Goodwill-Kauf, ist eine notarielle Beurkundung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber aus Beweisgründen und zur Rechtssicherheit häufig empfohlen.
Was Ärzte wissen müssen
Notarkosten sollten bei der Finanzierungsplanung einer Praxisgründung oder -übernahme eingeplant werden. Ärzteversichert empfiehlt, alle Nebenkosten der Niederlassung frühzeitig zu kalkulieren, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – GNotKG
- Bundesärztekammer – Praxisgründung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →