Die Notdienstpauschale ist eine Vergütung, die Kassenärzte für die Teilnahme am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhalten. Sie wird zusätzlich zu den üblichen Honoraren für tatsächlich erbrachte Leistungen im Bereitschaftsdienst ausgezahlt. Die Höhe variiert je nach KV-Bezirk und Dienstart (Fahrdienst, Sitzdienst, telefonische Beratung).
Bedeutung für Ärzte
Für Kassenärzte ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst in vielen KV-Bezirken Pflicht. Die Notdienstpauschale ist eine angemessene Vergütung für die Vorhaltung der Erreichbarkeit. Allerdings ist die Pauschale in vielen Bezirken kritisch bewertet worden, da sie den tatsächlichen Aufwand nicht immer vollständig abbildet. Zunehmend übernehmen KVen Teile des Bereitschaftsdienstes über eigene Portalpraxen.
Praxishinweise
Ärzte sollten prüfen, welche Notdienstpauschalen in ihrem KV-Bezirk gelten, und sicherstellen, dass alle Dienste korrekt abgerechnet werden. Bei Fragen zur Dienstplanung oder Befreiungsmöglichkeiten (z.B. bei Alter, Erkrankung) ist die KV der richtige Ansprechpartner.
Quellen:
- KBV: Bereitschaftsdienst
- Bundesärztekammer: Bereitschaftsdienst
- GKV-Spitzenverband: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
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