Der Notgroschen bezeichnet eine persönliche Liquiditätsreserve aus sofort verfügbaren liquiden Mitteln, die für unerwartete Ausgaben und kurze Einkommensausfälle vorgehalten wird. Er steht auf einem täglich verfügbaren Konto (Girokonto oder Tagesgeldkonto) und ist nicht für langfristige Investitionen gebunden. Als Faustregel empfehlen Finanzfachleute drei bis sechs Nettomonatsgehälter als Notgroschen; für Ärzte mit Praxisbetrieb sollte der private Notgroschen von der betrieblichen Liquiditätsreserve klar getrennt werden.
Bedeutung für Ärzte
Bei einem durchschnittlichen Nettogehalt eines niedergelassenen Arztes von 6.000 bis 10.000 Euro monatlich ergibt die Drei-Monats-Regel einen privaten Notgroschen von 18.000 bis 30.000 Euro. Dieser deckt typische Szenarien ab: Heizungsausfall im Eigenheim, unerwartete Autoreparatur, kurze Praxisausfall-Karenzzeit vor Einsetzen des Krankentagegelds. Liegt der Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto mit aktuell 2 bis 3 Prozent Zinsen, generiert er gleichzeitig einen kleinen Ertrag. Ärzteversichert empfiehlt, den Notgroschen als Fundament der Finanzplanung zu betrachten und ihn von mittel- und langfristigen Anlageportfolios zu trennen, da er nicht investiert werden sollte.
Abgrenzung
Der Notgroschen unterscheidet sich von der betrieblichen Liquiditätsreserve einer Praxis, die spezifisch für Praxiskosten vorgehalten wird. Er ist auch keine Altersvorsorge: Sein Zweck ist kurzfristige Verfügbarkeit und Stabilität, nicht Rendite oder Kapitalaufbau. Ein Notgroschen ersetzt nicht die Versicherungsabsicherung; er soll die Karenzzeiträume überbrücken, bis Versicherungen greifen.
Beispiel
Ein Allgemeinmediziner hat ein monatliches Nettoeinkommen von 8.000 Euro aus der Praxis. Sein Notgroschen von 30.000 Euro (knapp vier Monatsverdienste) liegt auf einem Tagesgeldkonto. Als die Heizung seiner Privatwohnung im Winter defekt wird und 12.000 Euro Reparaturkosten anfallen, kann er zahlen, ohne einen Kredit aufzunehmen oder in Aktienanlagen zu verkaufen.
Quellen
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