Die Nutzungsdauer (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut für steuerliche Zwecke abgeschrieben wird. Die Abschreibung (AfA: Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht AfA-Tabellen mit branchenüblichen Nutzungsdauern für verschiedene Wirtschaftsgüter.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte sind die AfA-Tabellen für medizinische Geräte, Praxisausstattung und IT-Hardware relevant. Ein Ultraschallgerät wird zum Beispiel über acht Jahre, ein PC über drei Jahre abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn. Bei Anschaffungen im Jahr der Niederlassung oder bei größeren Investitionen wirkt sich die Nutzungsdauer unmittelbar auf die Steuerlast aus.

Praxishinweise

Ärzte sollten bei Anschaffungen die AfA-Tabelle konsultieren oder einen Steuerberater einbeziehen, um die richtige Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode zu wählen. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen können genutzt werden, um die Steuerbelastung zu steuern. Ärzteversichert und ein Steuerberater unterstützen bei der Investitionsplanung.


Quellen:

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