Der Oberarztvertrag bezeichnet den Arbeitsvertrag zwischen einem Krankenhaus oder einer Klinik und einem Arzt, der die Position des Oberarztes bekleidet. Im Gegensatz zum Assistenzarzt, der nach dem TV-Ärzte vergütet wird, ist der Oberarzt in der Regel leitender Angestellter oder fällt in einer höheren Entgeltgruppe des TV-Ärzte (Ä3 oder Ä4). Der Oberarztvertrag enthält neben Vergütungsregelungen häufig Bestimmungen zur Vertretungsbefugnis, zum Liquidationsrecht für Privatpatienten, zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sowie zu Forschung und Weiterbildungsaufgaben.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist der Schritt vom Assistenz- zum Oberarzt nicht nur eine Karrierestufe, sondern auch ein versicherungsrelevanter Lebensabschnitt. Das Einkommen steigt erheblich; die Entgeltgruppe Ä3 im TV-Ärzte beginnt für kommunale Krankenhäuser 2024 bei rund 8.000 Euro brutto monatlich, zuzüglich Bereitschaftsdienst-Zuschläge. Für Oberärzte mit Liquidationsrecht steigt das Gesamteinkommen noch weiter. Da das Einkommen steigt, muss auch die BU-Absicherung angepasst werden. Die Nachversicherungsgarantie einer BU-Police kann beim Übertritt in die Oberarztstelle genutzt werden. Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang in die Oberarztposition und überprüft, ob die bestehenden Versicherungen dem neuen Einkommensniveau entsprechen.

Abgrenzung

Der Oberarztvertrag ist von einem Chefarztvertrag zu unterscheiden: Chefärzte haben deutlich weitergehende Sonderrechte (Liquidationsrecht, eigenes Sekretariat) und sind nicht mehr zwingend nach TV-Ärzte, sondern individualvertraglich vergütet. Ein leitender Oberarzt steht zwischen Oberarzt und Chefarzt und kann ein eigenes Vertragsformat haben.

Beispiel

Ein Arzt erhält nach sieben Jahren Weiterbildung in der Inneren Medizin und abgeschlossener Facharztanerkennung seinen ersten Oberarztvertrag. Das Grundgehalt beträgt 8.400 Euro brutto; hinzu kommen Bereitschaftsdienstvergütungen und eine Beteiligung am Liquidationspool des Chefarzts von ca. 12.000 Euro jährlich. Er passt seine BU-Rente von 2.500 auf 3.500 Euro monatlich an.

Quellen

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