Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer. Bei Verletzung einer Obliegenheit kann der Versicherer seine Leistungspflicht ganz oder teilweise mindern. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet zwischen vorvertraglichen Obliegenheiten (wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheitsfragen) und vertraglichen Obliegenheiten (z.B. Schadensmeldung, Schadensminderungspflicht).

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Versicherungsnehmer sind Obliegenheiten in allen relevanten Versicherungen zu beachten: In der Berufshaftpflicht muss ein Schadensfall unverzüglich gemeldet werden. In der BU darf kein Beruf ohne Meldung an den Versicherer gewechselt werden. Bei der Krankenversicherung besteht eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Gesundheitsauskunft bei Vertragsschluss. Verletzungen können schwerwiegende Folgen haben.

Praxishinweise

Ärzte sollten alle Obliegenheiten ihrer Versicherungsverträge kennen und im Schadenfall umgehend handeln. Fristen für Schadenmeldungen sind ernst zu nehmen. Ärzteversichert überprüft, ob bestehende Versicherungsverträge klare und verständliche Obliegenheiten enthalten, und unterstützt im Schadenfall bei der korrekten Meldung.


Quellen:

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