Die Online-Sprechstunde bezeichnet die ärztliche Konsultation über digitale Kommunikationswege, insbesondere die Videosprechstunde. Im EBM sind spezifische Gebührenordnungspositionen für die Videosprechstunde vorgesehen (u.a. GOP 01439 für die Videofallkonferenz). Voraussetzung ist die Genehmigung der KV und die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters.
Bedeutung für Ärzte
Für Kassenärzte ist die Abrechnung der Online-Sprechstunde an formale Voraussetzungen geknüpft: KV-Genehmigung, zertifizierter Anbieter (KBV-Zulassung), Dokumentation der Videoverbindung und Einwilligung des Patienten. Nicht alle EBM-Leistungen können per Video erbracht werden. Körperliche Untersuchungen, bestimmte diagnostische Maßnahmen und Notfälle erfordern die Präsenzbehandlung.
Praxishinweise
Praxen sollten die Genehmigung bei ihrer KV beantragen, bevor sie Videosprechstunden anbieten. Die Abrechnung erfolgt über die reguläre Quartalsabrechnung. Fehler bei den Voraussetzungen führen zu Honorarrückforderungen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einführung der Online-Sprechstunde auch den Datenschutz und den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Quellen:
- KBV: Online-Sprechstunde Abrechnung
- gematik: Videosprechstunde
- GKV-Spitzenverband: Digitale Versorgung
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