Die Online-Sprechstunde bezeichnet die ärztliche Konsultation über digitale Kommunikationswege, insbesondere die Videosprech­stunde. Im EBM sind spezifische Gebührenordnungspositionen für die Videosprech­stunde vorgesehen (u.a. GOP 01439 für die Videofallkonferenz). Voraussetzung ist die Genehmigung der KV und die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters.

Bedeutung für Ärzte

Für Kassenärzte ist die Abrechnung der Online-Sprechstunde an formale Voraussetzungen geknüpft: KV-Genehmigung, zertifizierter Anbieter (KBV-Zulassung), Dokumentation der Videoverbindung und Einwilligung des Patienten. Nicht alle EBM-Leistungen können per Video erbracht werden. Körperliche Untersuchungen, bestimmte diagnostische Maßnahmen und Notfälle erfordern die Präsenzbehandlung.

Praxishinweise

Praxen sollten die Genehmigung bei ihrer KV beantragen, bevor sie Videosprech­stunden anbieten. Die Abrechnung erfolgt über die reguläre Quartalsabrechnung. Fehler bei den Voraussetzungen führen zu Honorarrückforderungen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einführung der Online-Sprechstunde auch den Datenschutz und den Versicherungsschutz zu überprüfen.


Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →