Ambulante operative Verfahren in der Zahnarztpraxis umfassen chirurgische Leistungen wie Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Implantationen, Kieferknochenaugmentationen und Weichteilchirurgie. Diese Eingriffe werden in der Praxis oder in ambulanten OP-Zentren durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ (Privatpatienten) oder BEMA (Kassenpatienten), teilweise ergänzt durch die Anästhesiegebührenordnung.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte sind bei ambulanten operativen Eingriffen besondere Hygiene- und Qualitätsstandards einzuhalten. Das schließt steriles Arbeiten, Instrumentenaufbereitung nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten vor dem Eingriff ein. Bei Komplikationen ist eine klare Dokumentation essenziell.

Praxishinweise

Zahnarztpraxen, die operative Eingriffe durchführen, sollten regelmäßig Hygieneschulungen absolvieren und ihre Räumlichkeiten entsprechend ausstatten. Die Berufshaftpflichtversicherung muss chirurgische Tätigkeiten explizit abdecken. Ärzteversichert prüft, ob der Versicherungsschutz für alle erbrachten Leistungen adäquat ist.


Quellen:

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