Eine Open-House-Aktion in der privaten Krankenversicherung bezeichnet zeitlich begrenzte Aktionsphasen, in denen einzelne PKV-Gesellschaften bestimmten Personengruppen den Zugang zu neuen Tarifen oder den Wechsel von einem anderen Versicherer ermöglichen, ohne eine vollständige individuelle Gesundheitsprüfung durchzuführen. Stattdessen gelten vereinfachte oder vereinfachend formulierte Gesundheitsfragen, Zusicherungen bestimmter Konditionen oder ein allgemeines Abnahmeversprechen für definierten Personenkreise.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als PKV-Versicherte bieten Open-House-Aktionen die Chance, von verbesserten Tarifen zu profitieren oder in eine leistungsfähigere Gesellschaft zu wechseln, ohne dass bestehende Erkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Dies ist besonders relevant für Ärzte mittleren Alters mit typischen Vorerkrankungen (Rückenprobleme, Bluthochdruck, psychische Belastungen), die bei einem regulären Wechsel hohe Risikozuschläge erwarten müssten. Open-House-Aktionen sind jedoch zeitlich begrenzt und setzen teils bestimmte Voraussetzungen voraus, etwa Bestandskundenstatus oder Vertragslaufzeiten. Ärzteversichert informiert aktiv über laufende Aktionen und prüft, ob der individuelle Tarif und Gesundheitszustand von der Aktion profitieren kann.

Abgrenzung

Open-House-Aktionen sind nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Tarifwechselrecht nach § 204 VVG, das einen wertgleichen Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht. Bei der Open-House-Aktion geht es um den Wechsel zu einem anderen Versicherer oder in einen speziellen Tarif.

Beispiel

Eine PKV-Gesellschaft bietet im Frühjahr für sechs Wochen eine Open-House-Aktion für Ärzte an: Bestandskunden können ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen optimierten Tarif mit verbessertem Zahnersatz wechseln. Ein Arzt mit einem vorhandenen Kreuzbandriss, der sonst einen Ausschluss für das Knie bekäme, kann ohne Einschränkung in den neuen Tarif wechseln.

Quellen

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