Der Optionstarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet ein Tarifmodell, das neben dem eigentlichen BU-Schutz ein vertragliches Optionsrecht auf spätere Erhöhung der BU-Rente enthält, ohne dass der Versicherte erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss. Das Optionsrecht kann an Lebensereignisse (Heirat, Geburt, Einkommenssteigerung) geknüpft sein oder pauschal zu festgelegten Zeitpunkten (zum Beispiel alle drei Jahre) ausübbar sein.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte in frühen Karrierephasen, also Medizinstudenten, Assistenzärzte und Berufseinsteiger mit noch überschaubarem Einkommen, ist der Optionstarif besonders wertvoll: Sie können mit einem im Einstieg günstigeren Beitrag starten und die Rente später ohne Risikozuschlag erhöhen, wenn das Einkommen steigt. Ein Medizinstudent, der mit einer BU-Rente von 1.000 Euro beginnt, kann diese nach Facharztanerkennung auf 3.000 Euro erhöhen, ohne seinen Gesundheitszustand neu offenbaren zu müssen. Der Optionstarif unterscheidet sich von der normalen Nachversicherungsgarantie durch die klarere Strukturierung der Erhöhungszeitpunkte und teilweise durch höhere Erhöhungsgrenzen. Ärzteversichert prüft bei der Beratung, ob eine Nachversicherungsgarantie oder ein expliziter Optionstarif für den jeweiligen Lebensabschnitt besser geeignet ist.

Abgrenzung

Der Optionstarif ist nicht mit dem Rentenerhöhungsrecht bei BU (Dynamik) zu verwechseln, das automatisch die Rente jährlich um einen festen Prozentsatz erhöht, ohne Optionsausübung. Die Nachversicherungsgarantie hingegen ist an konkrete Lebensereignisse geknüpft; ein reiner Optionstarif kann auch ereignisunabhängige Ausübungsmöglichkeiten enthalten.

Beispiel

Ein Medizinstudent schließt im vierten Semester eine BU mit 800 Euro Rente und Optionstarif ab. Nach dem Abschluss erhöht er auf 1.500 Euro, nach Facharztanerkennung auf 2.500 Euro. Bei einem Wirbelsäulenvorfall mit 32 Jahren, der bei Neuabschluss einen Ausschluss begründen würde, bleibt die Erhöhungsoption bestehen.

Quellen

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