Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist seit Juli 2021 in Kraft und hat die GKV-Erstattung für die Behandlung von Parodontitis grundlegend reformiert. Die neue PAR-Strecke sieht eine systematische Behandlungsabfolge vor: Befunderhebung (Parodontaler Screening-Index PSI), antiinfektiöse Therapie, ggf. unterstützende Therapie, und Nachsorge (UPT). Diese Strecke ersetzt die frühere MHU/AIT-Systematik.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die korrekte Durchführung und Abrechnung der neuen PAR-Strecke eine wichtige wirtschaftliche und fachliche Anforderung. Es wurden neue BEMA-Positionen eingeführt. Die Behandlung muss leitliniengerecht und phasenweise dokumentiert werden. Zahnärzte, die die PAR-Behandlung anbieten, sollten die spezifischen Fortbildungsanforderungen erfüllt haben.
Praxishinweise
Praxen sollten sicherstellen, dass ihre Praxissoftware die neuen PAR-BEMA-Positionen korrekt abbildet und die Patientendokumentation die erforderlichen Befundparameter enthält. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet Schulungen zur neuen PAR-Richtlinie an. Eine leitliniengerechte Behandlung schützt vor Haftungsansprüchen.
Quellen:
- G-BA: PAR-Richtlinie
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: PAR
- Bundeszahnärztekammer: Parodontologie
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