§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gewährt PKV-Versicherten das gesetzliche Recht, jederzeit in einen anderen Tarif beim selben Versicherer zu wechseln, der gleichwertige Leistungen bietet, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen. Dabei müssen die angesammelten Altersrückstellungen des bisherigen Tarifs vollständig in den neuen Tarif übertragen werden, soweit dieser keine höherwertigen Leistungen erbringt. Leistungsverbesserungen können eine eingeschränkte Gesundheitsprüfung erfordern.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte als PKV-Versicherte mit langjährigen Verträgen und angesammelten Altersrückstellungen ist § 204 VVG ein wichtiges Schutzelement: Wenn der bisherige Tarif teurer geworden ist, aber gleichwertige Tarife beim gleichen Versicherer günstiger angeboten werden, haben sie das Recht auf Wechsel. Das ist insbesondere dann relevant, wenn PKV-Versicherer ihre Bestandstarife nicht mehr aktiv bewerben und neue Kunden in günstigere Tarifgenerationen aufnehmen, während die Altverträge durch Kostensteigerungen immer teurer werden. Ärzteversichert analysiert regelmäßig, ob bestehende PKV-Tarife noch marktgerecht sind oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Abgrenzung
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG bezieht sich ausschließlich auf den Wechsel innerhalb desselben Versicherers. Der Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen ist ein regulärer Versichererwechsel, bei dem keine gesetzliche Pflicht zur Mitnahme der vollen Altersrückstellungen besteht (nur ein Teil der Rückstellungen wird mitgenommen). Vom Kontrahierungszwang im Basistarif ist § 204 VVG ebenfalls zu unterscheiden.
Beispiel
Ein Arzt zahlt für seinen PKV-Tarif aus dem Jahr 2001 monatlich 820 Euro. Sein Versicherer bietet inzwischen einen gleichwertigen Tarif für Neukunden für 580 Euro an. Mithilfe von § 204 VVG beantragt er den Wechsel ohne Gesundheitsprüfung; seine Altersrückstellungen werden übertragen und der Beitrag sinkt auf 610 Euro (leichte Differenz durch unterschiedliche Rückstellungsstruktur).
Quellen
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