Eine Parallelversicherung bezeichnet das gleichzeitige Bestehen einer Mitgliedschaft in der GKV und der privaten Krankenversicherung. Im deutschen System schließen sich beide Versicherungsformen in der Regel gegenseitig aus: Entweder ist jemand GKV-Mitglied oder PKV-Mitglied. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand als GKV-Pflichtmitglied über den Arbeitgeber versichert ist und zusätzlich eine private Zusatzversicherung (PKV-Zusatz) unterhält.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte kann eine Parallelversicherungssituation entstehen, wenn sie als Angestellte GKV-pflichtig sind und gleichzeitig privat versicherte Familienmitglieder haben, oder wenn sie von der GKV in die PKV wechseln und Übergangskonstellationen entstehen. Wichtig: Eine echte Doppelversicherung in GKV und PKV-Vollversicherung ist grundsätzlich nicht möglich und nicht sinnvoll.

Praxishinweise

Ärzte, die unsicher sind, ob ihre Versicherungskonstellation optimal ist, sollten eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Ärzteversichert unterstützt bei der Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes und zeigt auf, welche Kombination aus GKV, PKV und Zusatzversicherungen sinnvoll ist.


Quellen:

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