Die digitale Patientenakte bezeichnet die elektronische Erfassung, Speicherung und Verwaltung aller medizinisch relevanten Informationen eines Patienten, einschließlich Diagnosen, Medikationsplänen, Laborwerten, Befundberichten und Behandlungsverläufen, in einem computergestützten System. Sie ist die digitale Entsprechung der papiergebundenen Krankenakte und bildet die Grundlage für eine koordinierte und lückenlose Patientenversorgung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Patientenakten müssen die Anforderungen der DSGVO und des §630f BGB erfüllen
  • Die Aufbewahrungspflicht für ärztliche Dokumentation beträgt mindestens 10 Jahre
  • Die elektronische Patientenakte (ePA) der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit 2021 eingeführt und seit 2025 opt-out-basiert

Patientenakte (digital) im Kontext der Arztpraxis

Praxisverwaltungssysteme (PVS) bilden die technische Grundlage für die digitale Patientenakte in der niedergelassenen Praxis. Ärzte sind nach §630f BGB verpflichtet, die wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse der Behandlung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu dokumentieren. Eine lückenhafte oder nachträgliche Dokumentation kann im Haftungsfall nachteilig ausgelegt werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) der GKV ermöglicht Patienten ab 2025 die Nutzung einer zentralen digitalen Akte, die Befunde verschiedener Leistungserbringer zusammenführt. Ärzte sind über die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtet, relevante Dokumente in die ePA einzustellen, sofern der Patient nicht widerspricht. Die technische Anbindung erfolgt über zugelassene Konnektoren und PVS-Module.

Datenschutzrechtlich gelten für Patientendaten die erhöhten Anforderungen des Art. 9 DSGVO für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Praxen müssen geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen nachweisen, die unbefugten Zugriff, Datenverlust und Manipulation verhindern.

Was Ärzte wissen müssen

Eine fehlerhafte oder unvollständige digitale Dokumentation kann im Schadensfall zu einer Beweislastumkehr führen. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz auf Risiken aus der digitalen Dokumentation, Datenpannen und Cyberangriffe auf Praxissysteme auszuweiten.

Quellen und weiterführende Informationen

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