Ein Patientenportal bezeichnet eine passwortgeschützte digitale Plattform, über die Patienten auf eigene Gesundheitsdaten zugreifen können: Laborbefunde, Arztbriefe, Medikamentenpläne, Impfdokumentationen sowie Termine und Kommunikation mit der Praxis oder Klinik. Patientenportale werden sowohl von Krankenhäusern als auch von Arztpraxen angeboten; im stationären Bereich sind sie seit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von 2020 für viele Kliniken verpflichtend gefördert worden.

Bedeutung für Ärzte

Praxisinhaber, die ein Patientenportal betreiben, müssen umfangreiche DSGVO- und IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sichere Authentifizierung (Zwei-Faktor), ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Portalanbieter sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Das Portal bietet erhebliche Vorteile: Patienten können Befunde ohne Arzttelefon abrufen, Formulare vorab ausfüllen und Rezepte anfordern. Das entlastet das Praxispersonal. Gleichzeitig erhöht ein Datenleck im Portal das Haftungsrisiko erheblich, da Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig sind. Ärzteversichert empfiehlt, eine Cyber-Versicherung abzuschließen, die Datenschutzvorfälle einschließlich Patientenportale abdeckt.

Abgrenzung

Das Patientenportal unterscheidet sich von der elektronischen Patientenakte (ePA) der gesetzlichen Krankenkassen: Die ePA ist eine GKV-Institution; das Patientenportal ist ein von der Praxis oder Klinik betriebenes System. Beide können jedoch miteinander verbunden werden.

Beispiel

Eine internistische Praxis führt ein Patientenportal ein. Patienten erhalten nach jeder Blutentnahme innerhalb von 24 Stunden ihre Laborwerte online. Telefonische Anfragen nach Laborergebnissen sinken um 60 Prozent. Das Personal kann die Zeit für die Patientenbetreuung nutzen; die Praxis dokumentiert alle DSGVO-Anforderungen in einem Verarbeitungsverzeichnis.

Quellen

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