Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer Person, die ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festlegt, dass sie nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie ist seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 1827 BGB) verankert und für Ärzte und Pflegepersonal verbindlich. Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben sein und ist formlos (ohne Notar) möglich.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte hat die Patientenverfügung eine doppelte Bedeutung: Als Behandler müssen sie bestehende Patientenverfügungen respektieren und in Behandlungsentscheidungen einbeziehen. Als Person sollten Ärzte selbst eine Patientenverfügung erstellt haben, die ihre Behandlungswünsche für den Ernstfall regelt. Dies gilt besonders für Ärzte mit chronischen Erkrankungen oder erhöhtem Berufsrisiko.
Praxishinweise
Ärzte sollten Patienten aktiv auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung ansprechen, insbesondere vor größeren Operationen oder bei schwerer Erkrankung. Im Behandlungsfall ist eine vorhandene Patientenverfügung sorgfältig zu prüfen und ihr Inhalt zu dokumentieren. Das Bundesministerium der Justiz stellt Musterdokumente und Erläuterungen zur Patientenverfügung kostenlos bereit.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung
- Bundesärztekammer: Patientenautonomie
- Bundesnotarkammer: Vorsorgevollmacht
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