Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie ist einer der fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege der bAV neben Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Pensionskasse ein, die im Alter eine Rentenleistung erbringt.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen als Arbeitgeber ist die Pensionskasse eine Möglichkeit, Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Der Arbeitgeber-Anteil zur bAV ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mitarbeiter schätzen den Benefit, was die Mitarbeiterbindung stärkt. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel kann eine gute bAV ein entscheidendes Argument sein.

Praxishinweise

Arztpraxen, die eine bAV anbieten möchten, sollten die verschiedenen Durchführungswege vergleichen. Die Direktversicherung ist der administrativ einfachste Weg. Eine Beratung durch einen Versicherungsmakler oder Ärzteversichert hilft bei der Auswahl des optimalen Modells. Pflicht ist, dass allen Mitarbeitern die Möglichkeit der Entgeltumwandlung eingeräumt wird.


Quellen:

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