Eine Pensionskasse bezeichnet eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter eingerichtet oder genutzt wird. Beiträge fließen entweder vom Arbeitgeber allein oder per Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) eines Teils des Bruttogehalts in die Pensionskasse ein. Im Rentenfall zahlt die Pensionskasse eine lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sowie die Versicherungsaufsicht der BaFin.
Bedeutung für Ärzte
Angestellte Krankenhausärzte können von der Pensionskasse ihres Arbeitgebers profitieren, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen eigenen Beitrag leistet. Durch Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2024: 3.504 Euro jährlich) sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Viele kommunale Krankenhäuser haben eigene Versorgungskassen oder sind der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) angeschlossen. Bei Stellenwechsel ist der Anspruch aus der Pensionskasse unverfallbar, sofern die Wartezeit (in der Regel drei Jahre Betriebszugehörigkeit) erfüllt ist. Ärzteversichert empfiehlt, die Pensionskasse als Baustein in das Gesamtvorsorgekonzept zu integrieren, aber nicht als alleinige Altersvorsorge zu betrachten.
Abgrenzung
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der BAV neben Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Sie unterscheidet sich vom ärztlichen Versorgungswerk, das eine berufsständische Pflichtversicherung ist und nicht über den Arbeitgeber läuft.
Beispiel
Ein Oberarzt nutzt die Entgeltumwandlung und zahlt monatlich 290 Euro brutto in die Pensionskasse seines Krankenhauses ein. Der Arbeitgeber legt 15 Prozent (43,50 Euro) oben drauf. Nach 20 Jahren ergibt das bei 3 Prozent Verzinsung eine Rentenanwartschaft von rund 400 Euro monatlich.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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