Eine Pensionszusage (auch: Direktzusage) ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar eine Versorgungsleistung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall zusagt. Die Verpflichtung wird bilanziell als Rückstellung ausgewiesen und wird direkt aus dem Unternehmensvermögen erfüllt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionszusage ist der einzige bAV-Durchführungsweg ohne externe Versicherung oder Pensionskasse
  • Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen nach HGB und trägt das Kapitalanlagerisiko
  • Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Pensionszusage ein verbreitetes Steuergestaltungsinstrument

Pensionszusage im Kontext der Arztpraxis

Für Ärzte, die ihre Praxis als GmbH führen oder in einer MVZ-GmbH als Geschäftsführer tätig sind, ist die Pensionszusage ein interessantes Instrument der steuerlich begünstigten Altersvorsorge. Die GmbH sagt dem Arzt-Geschäftsführer eine monatliche Altersrente zu und bildet dafür jährlich Rückstellungen, die den zu versteuernden Gewinn der Gesellschaft mindern. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Allerdings ist die Pensionszusage auch mit erheblichen Risiken verbunden: Insolvenz der Gesellschaft gefährdet die Ansprüche (Insolvenzschutz durch Pensionssicherungsverein), das Kapitalanlagerisiko verbleibt beim Unternehmen, und steuerliche Anforderungen sind streng. Die Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer wird vom Finanzamt besonders kritisch geprüft, etwa auf verdeckte Gewinnausschüttung oder Überversorgung.

Eine rückgedeckte Pensionszusage, bei der die Verpflichtung durch eine Lebensversicherung abgesichert wird, reduziert das Kapitalrisiko erheblich.

Was Ärzte wissen müssen

Die Pensionszusage ist ein komplexes Instrument, das sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung erfordert. Ärzteversichert empfiehlt, eine Pensionszusage nur in Abstimmung mit einem erfahrenen Steuerberater und Versicherungsberater einzurichten.

Quellen und weiterführende Informationen

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