Die Periodenabgrenzung ist ein Grundprinzip der doppelten Buchführung. Es besagt, dass Einnahmen und Ausgaben der Abrechnungsperiode zugeordnet werden müssen, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Typische Abgrenzungsposten sind Rechnungsabgrenzungsposten (aktive: bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen; passive: bereits erhaltene, aber noch nicht erbrachte Leistungen) sowie Rückstellungen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die bilanzierungspflichtig sind oder freiwillig Bilanz erstellen, ist die Periodenabgrenzung wichtig für eine korrekte Gewinnermittlung. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr der Zahlung erfasst, was einfacher ist, aber keine Abgrenzung erfordert.
Praxishinweise
Ärzte, die von der EÜR zur Bilanzierung wechseln (z.B. bei Überschreiten der Gewinn- oder Umsatzgrenzen), sollten einen Steuerberater einbeziehen, der die Periodenabgrenzung korrekt einrichtet. Fehler bei der Abgrenzung führen zu falschen Gewinnen und falschen Steuerzahlungen. Ärzteversichert unterstützt bei der Gesamtplanung der Praxisfinanzierung.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Gewinnermittlung
- KBV: Buchführungspflicht Praxis
- Bundesärztekammer: Praxiswirtschaft
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