Die Personalkostenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der gesamten Personalkosten (Löhne, Gehälter, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Weiterbildungskosten) zum Nettoumsatz der Praxis. Sie wird in Prozent angegeben und ist ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis. Branchenweit gelten Personalkostenquoten von 20 bis 30 Prozent als typisch, wobei Fachrichtung und Praxismodell erheblichen Einfluss haben.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber ist die Personalkostenquote eine zentrale Steuerungsgröße. Eine zu hohe Quote kann auf Überbesetzung oder unterdurchschnittliche Umsätze hinweisen, eine zu niedrige Quote auf Unterbesetzung mit Risiken für Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit. Besonders bei steigenden Tariflöhnen (MFA-Tarif) und Mindestlohn ist eine regelmäßige Überprüfung wichtig.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten die Personalkostenquote mindestens jährlich berechnen und mit Branchendurchschnittswerten vergleichen. Beratungsangebote der KBV und der Ärztekammern enthalten Benchmarks für verschiedene Fachrichtungen. Ärzteversichert berät zur betriebswirtschaftlichen Absicherung und empfiehlt bei Bedarf spezialisierte Praxisberater.
Quellen:
- KBV: Kennzahlen Arztpraxis
- Bundesärztekammer: Praxisbetriebswirtschaft
- GKV-Spitzenverband: Vertragsarztrecht
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