Die Personalkosten-Quote bezeichnet das Verhältnis der gesamten Personalkosten einer Arztpraxis (Gehälter, Sozialabgaben, Weiterbildungskosten) zum Gesamtumsatz der Praxis, ausgedrückt als Prozentzahl. Sie ist eine der wichtigsten Kennzahlen im Praxis-Controlling und zeigt, wie effizient der Personaleinsatz in Relation zum erwirtschafteten Umsatz ist.
Bedeutung für Ärzte
Laut KBV-Statistik und Praxisbetriebsvergleichen liegt die durchschnittliche Personalkosten-Quote für Arztpraxen in Deutschland bei 22 bis 28 Prozent des Gesamtumsatzes. Hausärzte liegen oft eher bei 25 bis 30 Prozent, Fachärzte mit weniger Personal je Umsatz bei 18 bis 22 Prozent. Eine Quote über 30 Prozent signalisiert in der Regel einen zu hohen Personalbestand, Vergütungsüberblockierungen oder zu geringen Praxisumsatz. Bei einer Praxis mit 500.000 Euro Jahresumsatz entsprechen 25 Prozent Personalkosten 125.000 Euro; hier sind vier Vollzeit-MFA mit einem Jahresgehalt von etwa 30.000 Euro bis 32.000 Euro beschäftigt. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Personalkosten-Quote jährlich im Rahmen des Betriebsvergleichs zu analysieren und bei Abweichungen gezielt gegenzusteuern.
Abgrenzung
Die Personalkosten-Quote bezieht sich auf alle Beschäftigten außer dem Praxisinhaber selbst, dessen Gewinn kein Personalkostenbestandteil ist. Sie unterscheidet sich von der Sachkosten-Quote und der Gesamtkostenquote (Verhältnis aller Betriebskosten zum Umsatz).
Beispiel
Eine Augenarztpraxis mit drei MFA und einem Jahresumsatz von 600.000 Euro hat Personalkosten von 135.000 Euro. Das ergibt eine Personalkosten-Quote von 22,5 Prozent. Im Vergleich zur Fachgruppe (Richtwert 20 bis 25 Prozent) liegt die Praxis im soliden Bereich.
Quellen
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