Der Pflege-Bahr (benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr) ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, die 2013 eingeführt wurde. Der Staat bezuschusst den Beitrag mit fünf Euro monatlich (60 Euro jährlich), wenn der Versicherte selbst mindestens zehn Euro monatlich beiträgt. Der Pflege-Bahr hat einen wichtigen Vorteil: Es darf keine Person aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden (eingeschränkte Risikoprüfung).
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist der Pflege-Bahr aus zwei Perspektiven relevant: als eigener Versicherungsschutz für den Pflegefall und als Beratungsthema für Patienten. Der vereinfachte Gesundheitscheck macht den Pflege-Bahr auch für Personen mit Vorerkrankungen zugänglich. Allerdings sind die Leistungen oft begrenzt und die fünf Euro Förderung ist im Verhältnis zu den Kosten gering.
Praxishinweise
Bei der Empfehlung an Patienten sollten Ärzte die eingeschränkten Leistungen des Pflege-Bahr-Tarifs transparenz erläutern. Für Personen ohne größere Vorerkrankungen sind oft andere Pflegezusatztarife mit umfangreicheren Leistungen sinnvoller. Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatztarife neutral und empfiehlt bedarfsgerechte Lösungen.
Quellen:
- GDV: Pflege-Bahr
- GKV-Spitzenverband: Pflegezusatzversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeversicherung
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