Der Pflege-Bahr ist eine private Pflegezusatzversicherung, die durch Paragraf 127 SGB XI staatlich gefördert wird. Bei einem Mindestbeitrag von zehn Euro monatlich zahlt der Staat fünf Euro Zuschuss. Charakteristisch ist die vereinfachte Annahme: Alle Personen ab 18 Jahren können aufgenommen werden, unabhängig von Vorerkrankungen. Eine vollständige Gesundheitsprüfung entfällt, stattdessen gibt es nur eine begrenzte Wartezeit.
Bedeutung für Ärzte
Der Pflege-Bahr ist für Ärzte als Absicherung für den eigenen Pflegefall wie auch als Beratungsthema für ältere Patienten relevant. Die vereinfachte Annahme ist ein klares Alleinstellungsmerkmal, das den Pflege-Bahr für Personen mit Vorerkrankungen interessant macht. Einschränkend ist, dass die Leistungen häufig niedriger sind als bei klassischen Pflegetagegeldtarifen.
Praxishinweise
Ärzte sollten beim Thema Pflegeabsicherung die verschiedenen Optionen kennen: Pflege-Bahr, klassisches Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung. Ein Pflege-Bahr-Tarif allein reicht in der Regel nicht aus, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Ärzteversichert berät zu umfassenden Pflegeabsicherungskonzepten.
Quellen:
- GDV: Pflegezusatzversicherungen
- GKV-Spitzenverband: Pflegeversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegestärkungsgesetz
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