Der Pflege-Bahr, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, bezeichnet ein Fördermodell für Pflegezusatzversicherungen, das 2013 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführt wurde. Versicherte erhalten eine staatliche Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie mindestens 120 Euro eigene Beiträge in eine anerkannte private Pflegezusatzversicherung einzahlen. Die Police muss ohne Gesundheitsprüfung für alle Interessenten zugänglich sein und bei Pflegegrad 3 mindestens 600 Euro monatlich zahlen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Privatpersonen und als Berater von Patienten ist der Pflege-Bahr ein bekanntes, aber in seiner Wirkung begrenztes Instrument. Die staatliche Zulage von 60 Euro jährlich entspricht einer Förderquote von maximal 50 Prozent des Mindestbeitrags, klingt attraktiv, reicht aber als Pflegeabsicherung nicht aus: Die Mindestleistung von 600 Euro monatlich bei Pflegegrad 3 deckt weniger als ein Drittel der durchschnittlichen Pflegekosten von rund 2.000 bis 4.000 Euro monatlich im Pflegeheim ab. Der Pflege-Bahr eignet sich daher eher als Einstieg in eine umfassendere Pflegeabsicherung. Ärzteversichert empfiehlt Patienten und Ärzten, eine leistungsstarke Pflegezusatzversicherung zu wählen, die auch ohne staatliche Förderung ausreichende Pflegeleistungen absichert.

Abgrenzung

Der Pflege-Bahr ist ein spezifisches gefördertes Produkt und nicht mit der allgemeinen privaten Pflegezusatzversicherung gleichzusetzen. Nicht-geförderte Pflegezusatzversicherungen können oft höhere Tagesgelder oder Pflegepauschalen bieten, erfordern aber eine Gesundheitsprüfung.

Beispiel

Ein Medizinstudent schließt mit 26 Jahren einen Pflege-Bahr-Tarif für 130 Euro jährlich ab. Er erhält 60 Euro staatliche Zulage; sein Eigenanteil beträgt 70 Euro. Im Pflegefall erhält er ab Pflegegrad 3 mindestens 600 Euro monatlich. Als er mit 35 Jahren besser verdient, erweitert er seine Absicherung um eine leistungsstarke ungeförderte Pflegezusatzversicherung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →