Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist für viele Ärzte ein zunehmend relevantes Thema, da sie selbst pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz bieten Beschäftigten das Recht auf Freistellung von der Arbeit, um Angehörige zu pflegen. Für selbstständige Ärzte gelten diese Regelungen nicht unmittelbar, aber auch sie müssen die Konsequenzen einer pflegebedingten Arbeitsreduzierung absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegezeitgesetz gewährt bis zu sechs Monate Freistellung für häusliche Pflege
- Familienpflegezeitgesetz ermöglicht bis zu 24 Monate Teilzeitarbeit mit Mindestarbeitszeit 15 Stunden
- Selbstständige Ärzte müssen Einkommensausfall bei Pflegepause eigenständig absichern
Pflege und Beruf (Ärzte) im Kontext der Arztpraxis
Angestellte Ärzte können nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen sowie eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten beanspruchen. Während der Pflegezeit besteht kein gesetzlicher Entgeltanspruch, jedoch kann ein zinsloses Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Für kleinere Praxen mit weniger als 25 Beschäftigten gelten abweichende Regelungen.
Für niedergelassene Ärzte ist die Situation schwieriger. Eine Praxistätigkeit lässt sich nicht einfach unterbrechen, ohne Einnahmeausfälle und vertragliche Konsequenzen gegenüber der KV in Kauf zu nehmen. Mögliche Lösungen sind die Beauftragung eines Vertreters, die Übergabe an einen Kooperationspartner oder eine zeitweise Praxisschließung nach Rücksprache mit der KV. Einnahmeausfälle sollten durch eine Krankentagegeldversicherung oder eine Einkommensausfallversicherung abgesichert sein.
Die Situation der Pflege berührt auch die langfristige Altersvorsorge, wenn Beitragsjahre verloren gehen. Ärzte in der Pflege-Pause sollten prüfen, ob sie freiwillige Beiträge zur berufsständischen Versorgung leisten können, um Rentenlücken zu vermeiden.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert berät Ärzte, die pflegende Angehörige haben, zu geeigneten Versicherungslösungen, die den Einkommensausfall während einer Pflegepause auffangen und die Altersvorsorge schützen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Pflegezeitgesetz
- Gesetze im Internet – PflegeZG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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