Die Einstufung des Pflegebedarfs bezeichnet das Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst (MD) auf Antrag bei der Pflegekasse den Pflegegrad eines Versicherten ermittelt. Sie ist die Grundlage für die Leistungsgewährung der gesetzlichen Pflegeversicherung und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einstufung erfolgt durch das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) in sechs Modulen
- Es werden fünf Pflegegrade vergeben, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung)
- Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen und welche Beträge der Pflegeversicherung gewährt werden
Pflegebedarf (Einstufung) im Kontext der Arztpraxis
Ärzte spielen eine zentrale Rolle im Einstufungsverfahren. Hausärzte und behandelnde Fachärzte stellen auf Anforderung des MD Befundberichte und ärztliche Bescheinigungen zur Verfügung, die in die Begutachtung einfließen. Gleichzeitig beraten Ärzte ihre Patienten und deren Angehörige bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die zu einem Gesamtwert addiert und in den jeweiligen Pflegegrad umgerechnet werden.
Bei Widerspruch gegen den festgestellten Pflegegrad sollten Ärzte bereit sein, ergänzende Stellungnahmen zu erstellen. Ein fundierter ärztlicher Befundbericht kann entscheidend für eine Höherstufung sein.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzte sollten das NBA-Verfahren kennen, um Patienten und Angehörige kompetent zu beraten. Ärzteversichert informiert zu ergänzenden Pflegezusatzversicherungen, die den Leistungsschutz unabhängig vom Pflegegrad verbessern.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegebegutachtung
- Gesetze im Internet – §15 SGB XI
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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