Nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die zuständige Pflegekasse. Diese Beratung ist kostenlos und soll dabei helfen, den Pflegebedarf zu erfassen, passende Leistungen zu koordinieren und ein Versorgungsnetz aufzubauen. Pflegestützpunkte bieten unabhängige Beratung für alle Versicherungsarten.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Pflegeberatung ein wichtiges Weiterleitungsangebot für Patienten und deren Angehörige, die mit dem Thema Pflege konfrontiert sind. Besonders nach einer Erstdiagnose von Demenz, nach einem Schlaganfall oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit können Ärzte auf die Pflegeberatung hinweisen und damit erheblichen praktischen Nutzen stiften.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Kontaktdaten der lokalen Pflegekassen und Pflegestützpunkte kennen und bei Bedarf an Patienten weitergeben. Die Einweisung in das Pflegeberatungsangebot kann in der Abrechnung über spezifische Beratungsleistungen dokumentiert werden. Die Beratung durch die Pflegekasse ist für die Familie kostenlos und entlastet den Arzt.
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegestützpunkte
- KBV: Patientenberatung Pflege
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