Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch aller Pflegebedürftigen sowie pflegender Angehöriger auf individuelle, umfassende und kostenfreie Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin der Pflegekasse. Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung zu organisieren und Leistungsansprüche vollständig auszuschöpfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Person mit Pflegebedarf oder -antrag hat Anspruch auf Pflegeberatung nach §7a SGB XI
  • Pflegeberater koordinieren alle erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsleistungen
  • Die Beratung kann zu Hause, in Pflegestützpunkten oder telefonisch stattfinden

Pflegeberatung (§7a SGB XI) im Kontext der Arztpraxis

Für Ärzte ist die Pflegeberatung aus zwei Perspektiven bedeutsam. Erstens empfehlen Hausärzte und Fachärzte häufig Patienten mit Pflegebedarf, einen Pflegeberater zu kontaktieren, und sind dabei wichtige Lotsen im Versorgungssystem. Zweitens können ärztliche Atteste und Befundberichte im Rahmen der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) relevant sein.

Pflegeberater erstellen sogenannte Versorgungspläne und koordinieren Leistungen aus verschiedenen Bereichen: häusliche Pflegehilfen, Tagespflege, Hilfsmittel und ggf. vollstationäre Versorgung. In besonders komplexen Versorgungssituationen kann die Pflegeberatung auch ein Fallmanagement übernehmen.

Seit der Pflegestärkungsgesetz-Reform wurden die Beratungsansprüche ausgeweitet. Pflegekassen müssen nach Eingang eines Pflegeantrags innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten. Pflegestützpunkte in den Bundesländern bündeln die Beratungsangebote trägerübergreifend.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzte, die Patienten mit Pflegebedarf betreuen, profitieren von enger Vernetzung mit Pflegeberatern und Pflegestützpunkten. Ärzteversichert informiert auch über Pflegezusatzversicherungen, die ergänzende Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus sichern.

Quellen und weiterführende Informationen

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