Der Selbstbehalt im Pflegeheim bezeichnet den Anteil der Pflegeheimkosten, den der Bewohner selbst tragen muss, weil die Pflegeversicherung nur einen festgelegten Betrag übernimmt. Die Pflegeversicherung leistet in stationären Einrichtungen Zuschüsse nach Pflegegrad, diese decken aber in der Regel nicht die Gesamtkosten. Der verbleibende Eigenanteil (auch: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE) muss vom Bewohner selbst oder mit Sozialleistungen finanziert werden.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Kenntnis der Pflegeheimkosten wichtig, um Patienten und Angehörige realistisch zu beraten. Der durchschnittliche Gesamteigenanteil in deutschen Pflegeheimen lag 2024 bei über 2.400 Euro monatlich. Die meisten Patienten können das nicht allein aus der Rente oder dem Versorgungswerk bestreiten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Praxishinweise
Ärzte sollten bei Patienten mit Pflegebedarf frühzeitig auf die Finanzierungslücke hinweisen und zur Pflegezusatzversicherung beraten. Ärzteversichert bietet Beratung zu Pflegetagegeld- und Pflegekostentarifen, die im Pflegefall den Eigenanteil abdecken. Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Stationäre Pflege
- GDV: Pflegezusatzversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Eigenanteil Pflege
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