Pflegehilfsmittel sind technische Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, die Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder pflegende Angehörige entlasten. Sie werden von der Pflegekasse nach Paragraf 40 SGB XI bezuschusst. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) werden bis zu 42 Euro monatlich erstattet. Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollstuhl) werden leihweise bereitgestellt.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Verordnung und Empfehlung von Pflegehilfsmitteln ein wichtiger Teil der Versorgung pflegebedürftiger Patienten. Ärzte können bestimmte Hilfsmittel verordnen, die dann über die Pflegekasse oder Krankenkasse abgerechnet werden. Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse ist dabei zu beachten: Hilfsmittel nach SGB V werden von der Krankenkasse, Pflegehilfsmittel nach SGB XI von der Pflegekasse finanziert.
Praxishinweise
Ärzte sollten bei der Verordnung von Hilfsmitteln für pflegebedürftige Patienten prüfen, welche Kasse zuständig ist und die Verordnung entsprechend ausstellen. Pflegekassen führen Listen anerkannter Pflegehilfsmittel. Die Patienten können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Versorgung stellen.
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittel
- KBV: Hilfsmittelversorgung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →