Die Pflegekasse ist der institutionelle Träger der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI. Sie ist rechtlich und organisatorisch an die gesetzliche Krankenkasse (GKV) angegliedert. Jeder GKV-Versicherte ist automatisch auch in der Pflegekasse seiner Krankenkasse versichert. Die Pflegekasse finanziert Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, darunter Pflegegeld, Sachleistungen, stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel und Pflegeberatung.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Pflegekasse ein wichtiger Koordinationspartner bei der Versorgung pflegebedürftiger Patienten. Anträge auf Pflegegrad werden bei der Pflegekasse gestellt. Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI wird durch die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte koordiniert. Bei stationärer Aufnahme übernimmt die Pflegekasse die Koordination der Pflegefinanzierung.

Praxishinweise

Ärzte sollten die Kontakte zur lokalen Pflegekasse ihrer Patienten kennen und bei Bedarf die Weiterleitung an die Pflegeberatung empfehlen. Bei Begutachtungsgesprächen des Medizinischen Dienstes können schriftliche Stellungnahmen des Hausarztes die korrekte Einstufung unterstützen.


Quellen:

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