Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Beschäftigte erhalten, wenn sie kurzzeitig ihrer Arbeit fernbleiben müssen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akuten Pflegesituation sicherzustellen oder zu organisieren. Es besteht ein Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Freistellung, für die Pflegeunterstützungsgeld gezahlt wird. Die Höhe entspricht 90 Prozent des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen als Arbeitgeber ist das Pflegeunterstützungsgeld relevant, wenn MFAs oder andere Mitarbeiter kurzfristig freigestellt werden müssen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Freistellung zu gewähren. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt, entlastet also den Arbeitgeber direkt nicht finanziell.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten ihre Mitarbeiter über den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld informieren. Der Antrag wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt. Für die Praxis empfiehlt sich ein Personalmanagementplan, der kurzfristige Ausfälle durch Pflege abfedert, z.B. durch Springerpools oder flexible Arbeitsverträge.
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Pflegeunterstützungsgeld
- Bundesministerium für Familie: Pflegefreistellung
- Bundesärztekammer: Arbeitsrecht Praxis
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