Die Pflegeversicherung nach SGB XI ist eine eigenständige Säule der deutschen Sozialversicherung und wurde 1995 eingeführt. Sie sichert das finanzielle Risiko ab, im Alter oder nach einem Unfall pflegebedürftig zu werden. Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt, die den Unterstützungsbedarf bei Alltagsaktivitäten widerspiegeln. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken die Pflegekosten in der Regel nur teilweise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eingeführt 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung
  • Beitragssatz 2025: 3,4 Prozent (Kinderlose zahlen 4,0 Prozent)
  • Deckt Pflegekosten nur anteilig: Eigenanteil in vollstationärer Pflege durchschnittlich über 2.000 Euro monatlich

Pflegeversicherung (SGB XI) im Kontext der Arztpraxis

Für angestellte Ärzte ist die Beitragspflicht zur gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch geregelt. Ärzte, die in der PKV versichert sind, können eine private Pflegepflichtversicherung oder eine ergänzende Pflegezusatzversicherung abschließen. Die private Pflegeversicherung muss mindestens gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten.

Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung sind je nach Pflegegrad gestaffelt. In Pflegegrad 1 werden Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich gewährt, in Pflegegrad 5 können ambulante Sachleistungen bis zu 2.095 Euro monatlich beansprucht werden. Bei vollstationärer Pflege ist der Eigenanteil in den letzten Jahren stark gestiegen und beläuft sich je nach Einrichtung und Bundesland oft auf 2.000 bis 3.000 Euro monatlich.

Ärzte sollten ihre Patienten über die Deckungslücke in der Pflegeversicherung informieren und gegebenenfalls private Zusatzversicherungen empfehlen. Für die eigene Absicherung empfiehlt sich eine Pflegezusatzversicherung, die die staatliche Grundsicherung ergänzt und den Eigenanteil im Pflegefall auf ein tragbares Maß reduziert.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Ärzte zur eigenen Pflegevorsorge und hilft, eine Pflegezusatzversicherung zu finden, die das Deckungsniveau der gesetzlichen Versicherung sinnvoll ergänzt.

Quellen und weiterführende Informationen

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