Die Pflegezusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzt und die oft erhebliche Versorgungslücke im Pflegefall schließen soll. Je nach Tarifart werden unterschiedliche Leistungsarten angeboten, die sich in Struktur und Umfang deutlich unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Hauptleistungsarten: Pflegetagegeld, Pflegekosten- und Pflegebahr-Rente
- Das Pflegetagegeld wird ab einem bestimmten Pflegegrad als fester Tagessatz ausgezahlt
- Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen ("Pflege-Bahr") wurden 2013 eingeführt, sind aber seit 2021 nicht mehr förderungsfähig
Pflegezusatzversicherung (Leistungsarten) im Kontext der Arztpraxis
Das Pflegetagegeld ist die flexibelste Leistungsart: Es wird unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Typische Tagessätze liegen zwischen 30 und 150 Euro pro Pflegetag. Das Pflegekostenmodell erstattet hingegen tatsächlich anfallende, von der Pflegeversicherung nicht gedeckte Kosten bis zu einem vereinbarten Maximum.
Die Pflegetagegeld-Rente bietet eine monatliche Rente ab Pflegebedürftigkeit, die je nach Pflegegrad gestaffelt sein kann. Manche Tarife leisten bereits ab Pflegegrad 1, andere erst ab Pflegegrad 2 oder 3. Bei der Tarifwahl ist neben dem Leistungsumfang auch auf Wartezeiten, Gesundheitsprüfung und Dynamisierungsklauseln zu achten.
Für Ärzte selbst ist die Pflegezusatzversicherung aufgrund ihrer Eigenverantwortung für die Altersvorsorge besonders relevant. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im stationären Pflegefall nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Die monatliche Eigenbelastung in einem Pflegeheim beträgt nach aktuellen Angaben des GKV-Spitzenverbandes je nach Bundesland zwischen 2.000 und 3.500 Euro.
Was Ärzte wissen müssen
Ärztinnen und Ärzte sollten die eigene Pflegelücke frühzeitig berechnen und absichern. Ärzteversichert berät zu passenden Pflegezusatzversicherungen und hilft, den individuell sinnvollen Tarif zu finden.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegeversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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