Kassenärzte sind nach Paragraf 95d SGB V verpflichtet, ihre fachlichen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Alle fünf Jahre müssen 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachgewiesen werden. Kassenärztliche Vereinigungen überprüfen die Erfüllung und verwalten die Fortbildungszertifikate. Bei Nichterfüllung drohen zunächst Honorarabzüge (10 Prozent), danach ein Ruhen der Zulassung.
Bedeutung für Ärzte
Für Kassenärzte ist die rechtzeitige Erfüllung der Pflichtfortbildung eine wichtige Compliance-Anforderung. Fortbildungen können als Präsenzveranstaltungen, Online-Kurse oder strukturierte interaktive Fortbildungen (SIF) absolviert werden. Die Ärztekammer ist für die Zertifizierung der Fortbildungsmaßnahmen zuständig, die KV für die Überwachung.
Praxishinweise
Ärzte sollten ihre CME-Punkte regelmäßig über das Online-Portal der zuständigen Ärztekammer verfolgen. Fortbildungen können steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungskosten und Reisekosten vollständig zu dokumentieren, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Quellen:
- KBV: Fortbildungspflicht
- Bundesärztekammer: Fortbildungsprogramm
- GKV-Spitzenverband: Paragraf 95d SGB V
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