Die Photovoltaik-Einspeisevergütung ist die gesetzlich geregelte Vergütung für Strom, der von privaten oder gewerblichen PV-Anlagen ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Vergütungshöhe hängt vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab und sinkt für neue Anlagen laufend.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit einer PV-Anlage an Praxis oder Privatgebäude sind die Einspeisevergütungen steuerpflichtige Einnahmen. Praxen, die eine PV-Anlage betreiben, können unter den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallen, wenn die Einnahmen die Kleinunternehmergrenze übersteigen. Seit 2022 sind kleine PV-Anlagen bis 30 kWp bei der Einkommensteuer befreit. Größere Anlagen an der Praxis erfordern steuerliche Beratung.

Praxishinweise

Ärzte, die eine PV-Anlage installieren möchten, sollten vorab die steuerlichen Konsequenzen mit einem Steuerberater klären. Die KfW und das BAFA fördern PV-Investitionen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Ärzteversichert empfiehlt, PV-Anlagen im Rahmen des Versicherungsschutzes (Gebäude-, Ertragsausfallversicherung) zu berücksichtigen.


Quellen:

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