Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Praxisgebäude erzeugt Strom aus Sonnenenergie. Der erzeugte Strom kann für den Eigenverbrauch in der Praxis genutzt (Eigenverbrauch) oder ins öffentliche Netz eingespeist werden (Einspeisung gegen Vergütung). Für Praxen mit hohem Tagesstrombedarf (Geräte, Beleuchtung, Klimatisierung) kann Eigenverbrauch besonders attraktiv sein. Die Amortisationszeit liegt je nach Anlagengröße und Eigenverbrauch bei zehn bis 15 Jahren.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber, die Eigentümer des Praxisgebäudes sind, ist eine PV-Anlage eine interessante Investition. Die Einspeisevergütung nach EEG sichert einen festen Ertrag für 20 Jahre. Die steuerliche Behandlung hängt von der Anlagengröße ab: Seit 2022 sind Anlagen bis 30 kWp (Einzel-/ Mehrfamilienhäuser) von der Einkommensteuer befreit. Beim Umsatzsteuerrecht ist die Kleinunternehmerregelung zu prüfen.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten vor dem Kauf einer PV-Anlage ein Energiegutachten einholen, das den optimalen Standort, die Anlagengröße und die Rentabilität berechnet. Die Praxisgebäudeversicherung sollte PV-Anlagen explizit abdecken. Ärzteversichert berät zu Versicherungspaketen, die PV-Anlagen und Betriebsunterbrechung kombiniert absichern.
Quellen:
- KfW: Erneuerbare Energien
- Bundesnetzagentur: Photovoltaik
- Bundesministerium für Wirtschaft: EEG 2023
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