Der Planungsbereich ist die geografische Einheit, auf der die Bedarfsplanung für Vertragsärzte (Kassenärzte) basiert. Planungsbereiche können Landkreise, kreisfreie Städte oder Bereiche innerhalb von Großstädten sein. Für jeden Planungsbereich wird für jede Fachgruppe anhand der Versichertenzahl und einem Verhältniszahl-Standard bestimmt, wie viele Ärzte der jeweiligen Fachgruppe versorgen sollen. Ist der Bereich überversorgt, wird er für Neuzulassungen gesperrt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die sich niederlassen möchten, ist der Planungsbereich die entscheidende Information für die Zulassungsfähigkeit. In gesperrten Bereichen ist eine Neuzulassung in der Regel nicht möglich. Ausnahmen gelten für Sonderbedarfszulassungen oder das Nachbesetzungsverfahren. In unterversorgten Gebieten können Niederlassungsprämien oder Förderungen der KV und KfW die Entscheidung erleichtern.

Praxishinweise

Ärzte, die eine Niederlassung planen, sollten frühzeitig bei der zuständigen KV anfragen, welche Planungsbereiche offen sind. Die KBV veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Bedarfsplanungsübersichten. Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Praxisgründung und dem Aufbau eines umfassenden Versicherungsschutzes.


Quellen:

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