Die Poolabschreibung ist eine steuerliche Abschreibungsmethode für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto. Statt jedes Wirtschaftsgut einzeln abzuschreiben, werden alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG zu einem Pool zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben (Jahresabschreibung 20 Prozent). Die Alternative ist der sofortige Vollabzug bei GWGs bis 800 Euro.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen mit vielen kleinen Anschaffungen (Instrumente, Kleingeräte, IT-Zubehör) kann die Poolabschreibung die Buchhaltung vereinfachen. Die Wahl zwischen Poolabschreibung und sofortigem Vollabzug hat steuerliche Auswirkungen und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden. In Jahren mit hohem Gewinn kann der sofortige Vollabzug vorteilhafter sein.
Praxishinweise
Praxen müssen beim GWG-Pool klar dokumentieren, welche Wirtschaftsgüter in den Pool eingehen. Der Pool muss für jedes Wirtschaftsjahr separat gebildet werden und fünf Jahre lang bestehen. Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zwischen Pool und Sofortabzug jährlich im Rahmen der steuerlichen Jahresplanung zu treffen.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: GWG-Regelung
- KBV: Steuern in der Arztpraxis
- Bundesärztekammer: Praxiswirtschaft
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