Die Poolbeteiligung bezeichnet ein Vergütungsmodell im Krankenhausbereich, bei dem ein Teil der Einnahmen aus der wahlärztlichen Privatliquidation in einem gemeinsamen Pool gesammelt und anschließend nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel unter den beteiligten Chefärzten und Oberärzten aufgeteilt wird. Sie ist ein Bestandteil des Chefarztvertrags und ergänzt das Grundgehalt.
Bedeutung für Ärzte
Das Liquidationsrecht des Chefarztes nach § 17 KHEntgG und § 22 Mustervertrag erlaubt die persönliche Abrechnung wahlärztlicher Leistungen mit Privatpatienten. Nicht jedes Krankenhaus gewährt dem Chefarzt jedoch ein individuelles Liquidationsrecht; stattdessen werden die Erlöse häufig in einem Pool gebündelt, an dem neben dem liquidationsberechtigten Chefarzt auch Oberärzte und weitere Abteilungsärzte beteiligt werden. Die Poolquote ist vertraglich festgelegt; Chefärzte erhalten typischerweise 50 bis 70 Prozent der auf ihre Abteilung entfallenden Pooleinnahmen, während Oberärzte 10 bis 20 Prozent erhalten. Bei manchen Häusern zahlt das Krankenhaus selbst Wahlleistungserlöse als Umsatzbeteiligung aus, ohne dass ein eigenes Liquidationsrecht des Arztes besteht. Aus steuerlicher Sicht sind Poolbeteiligungen lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn; die Abrechnung erfolgt über die Krankenhausliquidationsstelle. Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, die Poolklauseln im Chefarztvertrag sorgfältig zu prüfen, da die Höhe der Beteiligung erheblichen Einfluss auf das Gesamteinkommen hat.
Abgrenzung
Die Poolbeteiligung ist vom direkten persönlichen Liquidationsrecht zu unterscheiden, bei dem der Chefarzt selbst mit dem Patienten abrechnet und alle Erlöse individuell vereinnahmt. Sie unterscheidet sich auch von der Umsatzbeteiligung am allgemeinen Krankenhausumsatz, die unabhängig von wahlärztlichen Leistungen gezahlt wird.
Beispiel
Ein Orthopädiechef erhält kein eigenes Liquidationsrecht, dafür eine Poolbeteiligung von 55 Prozent am Wahlleistungspool seiner Abteilung. Bei einem Jahrespoolvolumen von 180.000 Euro erhält er 99.000 Euro zusätzlich zu seinem Grundgehalt von 150.000 Euro brutto.
Quellen
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