Die Poolbeteiligung ist ein Teil der Wahlleistungsvergütung von Chefärzten, der nicht ausschließlich dem Chefarzt zusteht, sondern in einem Pool mit anderen beteiligten Ärzten und teilweise auch Nichtärzten (Pflegepersonal, Stationsärzte) geteilt wird. Chefärzte können mit Patienten Wahlleistungsvereinbarungen treffen und erheben dafür Zusatzhonorare. Ein Teil davon fließt in den Ärztepool und wird nach vereinbarten Schlüsseln verteilt.
Bedeutung für Ärzte
Für Chefärzte und Leitende Oberärzte ist die Poolbeteiligung ein wichtiger Teil des Gesamteinkommens. Die Regelungen zu Pool und Verteilung sind im Chefarztvertrag oder in Poolvereinbarungen des Krankenhauses geregelt. Höhe und Zusammensetzung des Pools variieren erheblich je nach Klinik, Fachgebiet und Wahlleistungsvolumen.
Praxishinweise
Chefärzte sollten ihre Poolbeteiligungen steuerlich korrekt erfassen und deklarieren. Pooleinnahmen sind als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit zu erfassen, je nach vertraglicher Gestaltung. Ärzteversichert empfiehlt, bei der BU-Versicherung sicherzustellen, dass auch Pooleinnahmen als Teil des abzusichernden Einkommens berücksichtigt werden.
Quellen:
- Marburger Bund: Chefarztrecht
- Bundesärztekammer: Wahlleistungen
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuer
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