Das Praktische Jahr (PJ) ist der letzte Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums in Deutschland und dauert 48 Wochen. In dieser Zeit rotieren Studierende durch die Pflichtfächer Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach. Das PJ schließt unmittelbar an das zweite Staatsexamen an und endet mit dem dritten Staatsexamen (M3), nach dem die Approbation beantragt werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- 48 Wochen klinische Ausbildung in drei Abschnitten
- Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie plus ein Wahlfach
- PJ-Ler erhalten seit 2012 eine Aufwandsentschädigung, die je nach Bundesland und Klinik variiert
Praktisches Jahr (PJ) im Kontext der Arztpraxis
Während des PJ sind Studierende noch keine Ärzte und dürfen keine eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeiten ausüben. Sie arbeiten unter Supervision und erhalten Einblick in den klinischen Alltag. Die Aufwandsentschädigung liegt je nach Klinik zwischen 300 und 800 Euro monatlich und ist sozialversicherungspflichtig, wenn sie bestimmte Grenzen überschreitet.
Für die Absicherung im PJ ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Wer im PJ erkrankt und seinen Beruf dauerhaft nicht ausüben kann, sollte frühzeitig abgesichert sein, da die Beiträge im jungen Alter noch günstig sind. Auch eine Privathaftpflichtversicherung mit Berufshaftpflicht für Medizinalassistenten ist empfehlenswert.
PJ-Tertiale können auch im europäischen Ausland oder in Ländern mit Kooperationsverträgen absolviert werden. Dabei gelten teils andere Versicherungspflichten, und Studierende sollten ihren Krankenversicherungsschutz sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung vor Antritt prüfen.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studierenden, die Zeit vor dem Berufsstart zu nutzen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu niedrigen Einstiegsbeiträgen abzuschließen. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Konditionen und desto weniger Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Approbationsordnung
- KBV – Informationen für Nachwuchsmediziner
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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