Die Praxis-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), über die ein Arzt seine Praxis betreibt. Der Arzt ist Gesellschafter und oft gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH. Die GmbH bietet eine Haftungsbeschränkung: Im Grundsatz haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen des Arztes. Für kassenärztliche Tätigkeiten ist die GmbH als Träger seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz grundsätzlich zugelassen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die GmbH ein steuerliches Gestaltungsinstrument. Gewinne in der GmbH werden mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (zusammen ca. 30 Prozent) besteuert, was bei hohen Gewinnen günstiger sein kann als die persönliche Einkommensteuer bis 45 Prozent. Nachteil: Gehalt aus der GmbH unterliegt der Lohnsteuer, Dividenden der Kapitalertragsteuer. Die Gesamtsteuerbelastung muss sorgfältig berechnet werden.
Praxishinweise
Die Gründung einer Praxis-GmbH erfordert notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung und ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Kassenärztliche Zulassung und GmbH-Gründung müssen parallel koordiniert werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Gründung einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt einzubeziehen.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Rechtsformen in der Arztpraxis
- KBV: GmbH als Praxisform
- Bundesministerium der Finanzen: Körperschaftsteuer
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